Der Friedensvertrag von Brest-Litowsk zwischen Sowjetrussland und den Mittelmächten, insbesondere dem Deutschen Reich, Österreich-Ungarn und dem Osmanischen Reich, der am 3. März 1918 unterzeichnet wurde, beendete den Ersten Weltkrieg an der Ostfront. In ihm konnte vor allem die deutsche Oberste Heeresleitung (OHL) ihre Vorstellungen von einer territorialen Neuordnung Osteuropas durchsetzen, während Russland aus dem Krieg ausschied. Die Ukraine, die zuvor mit Unterstützung der Mittelmächte als Ukrainische Volksrepublik ihre Unabhängigkeit von Russland erklärt hatte, hatte bereits am 9. Februar 1918, ebenfalls in Brest-Litowsk, mit den Mittelmächten einen Separatfrieden unterzeichnet, den sogenannten „Brotfrieden“.
Die Vertragsunterzeichnung in Brest-Litowsk erfolgte nach längeren, ergebnislosen Verhandlungen unter militärischem Druck der Mittelmächte, die in der Operation Faustschlag weite Gebiete im Westen des früheren Russischen Kaiserreichs besetzten. Die Bolschewiki gaben diesem Druck unter Protest nach, um die Ergebnisse der Oktoberrevolution nicht zu gefährden. In der Sowjetunion und später auch in der DDR wurde der Vertrag als „Raubfrieden von Brest-Litowsk“ bezeichnet.[1][2] Auch zeitgenössische Beobachter auf beiden Seiten der damals kriegführenden Parteien sahen in dem Vertrag einen einseitigen Diktatfrieden. Nach heutigem Forschungsstand waren seine Bedingungen für Russland weitaus härter als die des späteren Versailler Vertrags für Deutschland.
Die deutsche OHL hoffte, mit den an der Ostfront frei werdenden Truppen einen entscheidenden Sieg im Westen erringen zu können. Am 21. März begann mit dem Unternehmen Michael die letzte deutsche Offensive an der Westfront. Nach deren Scheitern im Sommer und dem drohenden Zusammenbruch der Verbündeten musste das Deutsche Reich die Ententemächte und die USA seinerseits um Waffenruhe bitten. Bereits im Waffenstillstandsabkommen vom 11. November 1918 wurde der Vertrag von Brest Litowsk annulliert.